top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) gelten mit der schriftlichen Kursanmeldung als vom Kursteilnehmer akzeptiert. Fehlt eine solche, so gelten die AGB mit dem Besuch von weiteren Lektionen nach einer Probelektion als akzeptiert und verbindlich.
     

  2. Ein Eintritt ist jederzeit, nach vorheriger Absprache mit der Kursleiterin, möglich. Das Kursgeld wird in diesem Fall für das erste Quartal pro rata berechnet. Der Besuch einer gratis Probelektion in einem Gruppenkurs ist, nach vorheriger Absprache, möglich.
     

  3. quomodo movis ist an gesetzlichen Feiertagen und während der offiziellen Schulferien von Maur, sowie während Aus- und Weiterbildungen der Inhaberin geschlossen. Von den offiziellen Frühlings- und Herbstferien abweichende Unterrichtsausfälle werden von der Inhaberin frühzeitig mitgeteilt. Während der offiziellen Schulferien des genannten Ortes finden Privat- und Halbprivat-Lektionen nach Absprache statt; Firmenkurse ebenfalls.
     

  4. Das Kursgeld ist in CHF innert 30 Tagen per e-banking oder mittels Einzahlungsschein zu überweisen an:
    Raiffeisenbank Winterthur, IBAN: CH68 8148 5000 0075 5275 8.

    Bei Posteinzahlungen, für die Spesen in Abzug gebracht werden, wird um Zurechnung von CHF 5.00 zum Gesamtbetrag gebeten.

    Gruppenkurse werden quartalsweise in Rechnung gestellt und sind innert 30 Tagen nach Quartalsbeginn zu bezahlen.
     

    1. Die ausgehändigte Rechnung ist zeitnah und unverändert zu begleichen, auch im Pandemiefall mit behördlich angeordneter Schliessung.
      Siehe dazu auch Punkt 6.2
       

  5. Kündigung: Das Vertragsverhältnis muss schriftlich und einen Monat vor Ablauf des Quartals bei der Kursleiterin gekündigt werden. Ohne termingerechte schriftliche Kündigung verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um die gleiche Zeitdauer und der gleiche Betrag wie in der Vorperiode wird wieder zur Zahlung fällig.
     

    1. Die im Pandemiefall mit behördlich angeordneter Schliessung aufgelaufenen Gutschriften von ausgefallenen Lektionen werden bei einer Kündigung rückvergütet.
      Siehe dazu auch Punkt 6.2
       

  6. Entschuldigte Lektionen können während zweier Monate in Absprache mit der Kursleiterin vor- oder nachgeholt werden. Kursgelder werden nicht zurückerstattet.
    Privat- und Halbprivat-Lektionen, die nicht mindestens 24h vorher abgemeldet werden, müssen leider verrechnet werden.​
     

    1. Im Pandemiefall mit behördlich angeordneter Beschränkung der Teilnehmerzahl auf Kleinklassen können entschuldigte und ausgefallene Lektionen unter Umständen nicht vor- oder nachgeholt werden. Es wird um Verständnis gebeten.
       

    2. Verrechnete, aber aufgrund von im Pandemiefall behördlich angeordneter Schliessung ausgefallene Lektionen werden dem nächsten Quartal gutgeschrieben.
       

  7. Bei Erkrankung der Kursleiterin wird diese für eine Stellvertretung besorgt sein. Ist dies nicht möglich, wird die Lektion abgesagt und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
    Kurzfristig ausfallende Lektionen, sowie weitere Informationen, werden auf der News-Webseite (www.quomodo-movis.ch) publiziert. Es ist Aufgabe des Kursteilnehmers, sich kurz vor der Lektion auf der News-Seite über die Durchführung zu informieren.  
    ​​

  8. Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Für Garderobe und Verlust von Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. Jegliche Haftung gegenüber Personen und Sachen wird abgelehnt.
     

  9. Preisänderungen sowie Änderungen im Stundenplan und den AGBs bleiben vorbehalten.
     

  10. Gerichtsstand ist Embrach.

Embrach, April 2021

bottom of page